Es gibt viele verschiedene Gründe, die zu einer länger dauernden Stellenlosigkeit führen können. Unfallfolgen oder längere Krankheit zwingen z. B. zur Aufgabe des erlernten Berufes oder nach dem Schulabschluss ist der Einstieg in eine Berufslehre noch nicht gelungen. Auch sonstige äussere Umstände oder persönliche Entscheide haben zur Aufgabe der Stelle geführt, mit der Folge einer Langzeitstellenlosigkeit.
- Eignungsabklärung zur Erhebung des individuellen Unterstützungsbedarfs
- Organisation von Schnuppereinsätzen
- Erwerb Zertifikat «Pflegehelfende SRK»:
- Lernberatung
- Nachbesprechung von Lernzielkontrollen
- Organisation eines Praktikums
- Standortgespräche mit Programmteilnehmenden sowie der Praktikum Institution - Jobcoaching
- Stellensuche
Das Programm wird individuell auf die vorhandenen Fähigkeiten und Bedürfnisse der stellensuchenden Person angepasst.
Im ersten Schritt kontaktiert der/die Personalberater/in der zuweisenden Stelle (RAV, Sozialdienste, IV) die Berufliche Integration des SRK Baselland telefonisch oder per E-Mail. Im Vorgespräch werden gemeinsam die Situation und Ziele der stellensuchenden Person besprochen und das Prozedere des Abklärungsverfahrens erläutert.
Sind sich die Fachmitarbeitende Berufliche Integration des SRK Baselland und der/die Personalberater/in der zuweisenden Stelle bezüglich Angebots und Bedarf einig, werden dem SRK BL die notwendigen Unterlagen digital zugestellt. Im nächsten Schritt kontaktiert die stellensuchende Person die Fachmitarbeitenden der Berufliche Integration.
Wichtig: Der Erstkontakt muss zwingend über der/die Personalberater/in erfolgen.
Im ersten Schritt ist es immer wichtig, dass der/die Personalberater/in mit den Fachmitarbeitenden der Berufliche Integration des SRK Baselland telefonisch oder per E-Mail-Kontakt aufnimmt. So können wichtige Erfolgsfaktoren thematisiert und mit der Situation der stellensuchenden Person verglichen werden. Bitte entnehmen Sie dem Flyer, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, um den «Lehrgang Pflegehelfende SRK» zu absolvieren.
Grundsätzlich ist es möglich nach dem Abklärungsverfahren auch nur den Lehrgang, ohne das ZiP-Programm, zu besuchen. Davon raten wir jedoch ab, da die oft dringend notwendige Unterstützung durch die Fachmitarbeitenden der Berufliche Integration wegfällt und die Erfolgschancen somit deutlich sinken. Langfristig gesehen, lohnt sich das ZiP-Programm in jedem Fall.
Menschen mit Migrationshintergrund müssen über Deutschkenntnisse auf Niveau B1 verfügen, damit sie den Inhalten des «Lehrgang Pflegehelfende SRK» folgen können und die Lernzielkontrollen möglichst bestehen. Deshalb wird in den meisten Fällen während des Abklärungsverfahren ein Deutschtest absolviert. Erreichen die Stellensuchenden die erforderliche Punktzahl nicht, gibt es zwei Optionen:
- Deutsch intensiv für die Pflege und Betreuung - Vorbereitend auf den Lehrgang
- Deutsch fit für die Pflegepraxis - Begleitend, während dem Lehrgang
Welcher Stützkurs erforderlich ist, hängt vom Resultat des Deutschtests ab.
Die Stützkurse werden durch dafür speziell ausgebildete Fachpersonen durchgeführt.
Unsere Zielgruppe sind vor allem Menschen, die eine Stelle im Pflegebereich anstreben. Im Flyer Jobcoaching entnehmen Sie die Details des Angebots und des Anforderungsprofils der Stellensuchenden.
Selbstverständlich unterstützen wir auch Menschen aus anderen Branchen, nehmen Sie dafür im ersten Schritt telefonisch oder schriftlich mit uns Kontakt auf.
Ein Modul beinhaltet zwei Betreuungsstunden, welches CHF 300.- kostet. Je nach Bedarf können Sie mehrere Module buchen. Um die Erfolgschancen zu maximieren, empfehlen wir vier Module.
Sind Sie interessiert?
Unsere Fachmitarbeitenden der Berufliche Integration des SRK Baselland geben Ihnen gerne weitere Auskünfte. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail.
Berufliche Integration
Fichtenstrasse 17
4410 Liestal
Schweiz
Kontaktpersonen
Anja Weber
Claudia Heinzmann
Tiziana Müller